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Seit 1978 steht Ihnen unsere in Italien stark vertretene Anwaltskanzlei zur Seite. Unser Schwerpunkt: Inkasso in Italien. Unsere zahlreichen Korrespondenten in Italien sprechen für unsere Erfahrung im Deutsch-Italienischen Recht. Wir betreuen  vor  allem Mandate aus den folgenden Gebieten:

 

-Inkasso in Italien

-Schadenersatz nach Unfall in Italien und in Deutschland

 

-Deutsch- Italienisches Handelsrecht

-Deutsch- Italienisches Erbrecht

-Deutsch- Italienisches Familienrecht

-Deutsch- Italienisches Strafrecht und alle anderen Deutsch- Italienischen Rechtsangelegenheiten

 


RA Danilo Santin

Geboren in Forno di Zoldo (BL), ist seit 1978 Rechtsanwalt in Tübingen und seit 1993 Mitglied der Italienischen Handelskammer München.

Die italienische Muttersprache hat schnell zu einer Vielzahl von Mandaten mit Auslandsberührung geführt, beispielsweise grenzüberschreitende Ehe- und Erbschaftssachen, sowie die Geltendmachung von Ansprüchen aus internationalen Handelsgeschäften.

Sehr große Erfahrung besteht bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen in Italien.

Daneben ist die Kombination Medizin und Recht ein bevorzugtes Interessengebiet, wobei aber in aller Regel nur die Behandlungsseite vertreten wird, also der Arzt oder das Krankenhaus, nicht der Patient.
Gerne werden auch Mandate in Bußgeldsachen und in Strafsachen übernommen.


Avv. Alessandro Tedesco

Geboren in Palmi (Italien) ist seit 2006 avvocato  (italienischer Rechtsanwalt) und seitdem in der    Rechtsanwaltskammer in Palmi, Italien eingetragen.

Seit Juli 2008 ist er als "europäischer Anwalt" in der Rechtsanwaltskammer Tübingen eingetragen.

Avv. Alessandro Tedesco lebt seit 1999 in Deutschland, hat zwei Semester an der Universität Tübingen studiert und hat sein Rechtsreferendariat fast ausschließlich in Deutschland gemacht.

Er betreut Mandate im internationalen Zivilrecht mit Schwerpunkt italienisches Recht und Inkasso in Italien.

Unfall in Italien


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*Quelle: Europäische Kommission
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Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich.

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*Quelle: Europäische Kommission
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Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich.

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*Quelle: Europäische Kommission
Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich.

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