In Italien wird von jedem, der sich dort länger aufhält, ein Grundstück oder eine Wohnung erwerben möchte oder in Kontakt mit den Behörden tritt, ein codice fiscale (Steuernummer) verlangt.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit haben wir die Möglichkeit Wirtschaftsauskünfte über Ihre gegnerische Firma ( Kunden, Partner, Gegner o.ä.) in Italien einzuholen.
Auszüge aus den italienischen Immobilienregistern, Eigentumsnachweise oder Informationen über Hypothekenbelastungen können beantragt werden.