Search   You are here:  Personenauskunft Italien  
 Links Italien Minimize

 Print   
 Wirtschafts- und Personenauskünfte Italien Minimize

1. Wirtschaftsauskünfte über Privatpersonen

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit haben wir die Möglichkeit Auskünfte über die wirtschaftliche Lage einer Privatperson einzuholen.

Bei geschäftlichen Beziehungen mit italienischen Partnern sind die Wirtschaftsauskünfte das zuverlässigste Informationsmittel um Gewissheit über die Zuverlässigkeit Ihrer potentiellen Geschäftspartner zu erlangen, einen Lieferanten auf seine Zuverlässigkeit zu prüfen und Informationen über Ihre Konkurrenten einzuholen.

Bei Zahlungsverzögerungen können Sie sich mit Hilfe der Auskünfte Klarheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres Gegners verschaffen.

Die Auskünfte sind auf Italienisch sofort zu bekommen.

Gerne kümmern wir uns auch um die Übersetzung des Schreibens. Hierfür benötigen wir einen Arbeitstag.


2. Urkundenbestellung in Italien

Mit Hilfe der unten aufgeführten Urkunden, haben Sie die Möglichkeit eventuelle Erben einer Person ausfindig zu machen, den Wohnsitz Ihres Schuldners oder Gegners zu erfahren oder die aktuelle Adresse einer Person ausfindig zu machen.

Folgende Urkunden können wir für Sie in Italien zu bestellen:

  • Todesurkunde
  • Urkunde über die Staatsangehörigkeit
  • Meldebescheinigung und Nachweis über eventuelle Änderungen

Es handelt sich bei allen genannten Dokumenten um offizielle Urkunden, die wir direkt bei der zuständigen Behörde in Italien anfordern.

Die Urkunden werden von uns umgänglich angefordert. Die Wartezeit, bis die bestellte Urkunde in Deutschland eintrifft, beträgt ca. sieben bis zehn Tage.

Alle Urkunden sind in italienischer Sprache abgefasst. Auf Anfrage kümmern wir uns gerne um die Übersetzung. Hierbei verlängert sich die Wartezeit um einen bis drei Arbeitstage.

Für nähere Informationen und Bestellungen schreiben Sie uns bitte an info@affarilegali.com


 Print   
 Italien Minimize
*Quelle: Europäische Kommission
____________

Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich.

 Print   
 Deutschland Minimize
*Quelle: Europäische Kommission
____________

Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich.

 Print   
Deutsch italienische Kanzlei :Inkasso Italien:Unfall in Italien:Firmenauskünfte Italien:Personenauskunft Italien:Korrespondenten:Italiano:Kontakt:Impressum
Copyright (c) 2007 Terms Of Use Privacy Statement